RSOE 6000-3
Muster für Hygiene- & brandschutztechnisches Betriebssicherheits-Zertifikat
Alternative zum „Überprüfungsbefund gemäß § 13 AStV des Zentral-Arbeitsinspektorates“
Die Betriebssicherheit einer
Lüftungsanlage muss unter Anwendung technischer Regelwerke belegt werden. Das
bedeutet, dass sogenannte „sicherheitsrelevante“ Mängel bzw. Zustände nicht aufgrund
der persönlichen Meinung/Sichtweise eines Prüfers als solche bezeichnet werden,
sondern durch Vorgaben in den Regeln der Technik als solche festgelegt sind.
Durch die Anwendung der Regeln
der Technik, wird die Grundlage für Rechtssicherheit im Streit- und/oder
Schadensfall geschaffen. Bewertet man einen Anlagenzustand nach besten Wissen
und Gewissen und nach eigenen (also nicht allgemein anerkannten) Kriterien,
liegt die Beweislast für die Zulässigkeit des Anlagenzustandes im Streit-
und/oder Schadensfall beim Prüfer bzw. Anlagenbetreiber.