RSOE 6000-3


Muster für Hygiene- & brandschutztechnisches Betriebssicherheits-Zertifikat 

Alternative zum „Überprüfungsbefund gemäß § 13 AStV des Zentral-Arbeitsinspektorates“


Die Betriebssicherheit einer Lüftungsanlage muss unter Anwendung technischer Regelwerke belegt werden. Das bedeutet, dass sogenannte „sicherheitsrelevante“ Mängel bzw. Zustände nicht aufgrund der persönlichen Meinung/Sichtweise eines Prüfers als solche bezeichnet werden, sondern durch Vorgaben in den Regeln der Technik als solche festgelegt sind.
 
Durch die Anwendung der Regeln der Technik, wird die Grundlage für Rechtssicherheit im Streit- und/oder Schadensfall geschaffen. Bewertet man einen Anlagenzustand nach besten Wissen und Gewissen und nach eigenen (also nicht allgemein anerkannten) Kriterien, liegt die Beweislast für die Zulässigkeit des Anlagenzustandes im Streit- und/oder Schadensfall beim Prüfer bzw. Anlagenbetreiber.

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