RSOE 6000-4
Grundsätze der Reinigung und Desinfektion von Lüftungsanlagen
Basiswissen zur Instandhaltung, Reinigung und Desinfektion von Lüftungsanlagen für ausführende Techniker sowie Anlagenbetreiber
Die Betriebssicherheit einer
Lüftungsanlage muss unter Anwendung technischer Regelwerke belegt werden. Das
bedeutet, dass sogenannte „sicherheitsrelevante“ Mängel bzw. Zustände nicht aufgrund
der persönlichen Meinung/Sichtweise eines Prüfers als solche bezeichnet werden,
sondern durch Vorgaben in den Regeln der Technik als solche festgelegt sind.
Durch die Anwendung der Regeln
der Technik, wird die Grundlage für Rechtssicherheit im Streit- und/oder
Schadensfall geschaffen. Bewertet man einen Anlagenzustand nach besten Wissen
und Gewissen und nach eigenen (also nicht allgemein anerkannten) Kriterien,
liegt die Beweislast für die Zulässigkeit des Anlagenzustandes im Streit-
und/oder Schadensfall beim Prüfer bzw. Anlagenbetreiber.
Soll durch eine Reinigung die hygiene-
und brandschutztechnische Betriebssicherheit einer RLT- oder KWL-Anlagen
hergestellt werden, gelten im Sinne des RSOE folgende Grundsätze.